Kirkel – Zwischenstand der Umbau- und Neubauarbeiten des Polizeizentrums!

Das St. Ingberter Bauunternehmen Peter Gross Bau wurde kürzlich ausgezeichnet. Die Wirtschaftswoche hatte das Bauunternehmen unter die Top 50 der mittelgroßen Familienunternehmen (Umsatz 250 Mio. € bis 1 Mia. €) in Deutschland gewählt. In der Liste finden sich bekannte Unternehmen aus der Bundesrepublik. Peter Gross Bau nimmt den 14. Platz ein. In der Liste sind bekannte Markenunternehmen wie Ritter Süsswaren oder Birkenstock zu finden. In der Studie, die zur Auswertung diente, wurde vor allem Innovation und Nachhaltigkeit berücksichtigt. Die Sieger sind alle seit Jahren besonders erfolgreich.
Der St. Ingberter Oberbürgermeister beglückwünschte die Firma Peter Gross Bau zur Auszeichnung: „Ich bin stolz, dass ein solches Familienunternehmen mit langer Firmentradition in St. Ingbert seinen Sitz hat. Innovation und Nachhaltigkeit sind wichtige Bausteine für unsere Stadt. Ich danke auch Philipp Gross, der maßgeblich für den Erfolg des Unternehmens verantwortlich ist.“
Die Bundesverfassungsrichterin Monika Herrmanns hat sich ins Goldene Buch der Stadt St. Ingbert eingetragen. Oberbürgermeister Prof. Dr. Ulli Meyer emfping die Wahlsaarländerin, die in St. Ingbert lebt, im Rathaus.
Seit 2010 ist Monika Hermanns Richterin des Bundesverfassungsgerichts.
Das Bundesverfassungsgericht ist das höchste unabhängige Verfassungsorgan der Justiz und gleichzeitig Oberster Gerichtshof auf Bundesebene. Als Hüter der Verfassung kontrolliert es das verfassungsmäßig bestimmte politische Leben und interpretiert dieses im Rahmen des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Gleichzeitig ist es das höchste Gremium der Rechtsprechung und kann in dieser Funktion die Entscheidungen aller anderen Gerichte aufheben. Die insgesamt sechzehn Bundesverfassungsrichterinnen und –richter werden teils durch den Bundesrat, teils durch den Bundestag gewählt und vom Bundespräsidenten ernannt und vereidigt. Ihre Amtszeit beträgt zwölf Jahre; sie können nicht wiedergewählt werden.
Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hat im Juli 2021 im Auftrag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) bundesweit Kommunen aufgerufen, Interessensbekundungen für das Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ einzureichen. Auch St. Ingbert hat sich an diesem Aufruf beteiligt.
„Eine besondere Herausforderungen für die Antragsteller, da mehrere Abteilungen im Rathaus in guter Kooperation an diesem Projekt mitgearbeitet haben“, lobt Markus Schmitt, Beigeordneter für nachhaltige Stadtentwicklung. Es klingt so einfach, aber hier müssen Mitarbeiter unterschiedlicher Abteilungen der Stadtverwaltung, vor allem Frau Melanie Fritsch (Abteilung Fachkräfte und Tourismus), Herr Stefan Ruffing (zuständige für Förderanträge) und Herr Martin Ruck (Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Bauen), gute Teamarbeit beweisen, um den Antrag zielgerichtet und mit der Chance auf Erfolg platzieren zu können.
Durch das große Engagement und mit starker (fach-)öffentlicher Fürsprache hatte der Haushaltsgesetzgeber im Sommer 2021 die Mittel für das neu aufgelegte Programm „Förderung innovativer Konzepte zur Stärkung der Resilienz und Krisenbewältigung in Städten und Gemeinden“ von ursprünglich 25 Mio. Euro um das Zehnfache auf 250 Mio. Euro erhöht. Die Aufstockung der Programmmittel ermöglicht eine breite Bundesförderung für Städte und Gemeinden aller Größenklassen, sodass bestehende Förderbedarfe für die zukunftsfähige Entwicklung von Innenstädten sowie Stadtteil- und Ortszentren erfüllt werden können. Eine großartige Gelegenheit für die St. Ingberter Innenstadt.
Melanie Fritsch, die das Innenstadtkonzept betreut, ist hocherfreut: „Das Projekt hat – als eines von dreien im Saarland – die erste Projekthürde genommen. Zwischen den Zeilen wurde dem Antrag aus St. Ingbert auch mitgeteilt, dass er zu den innovativsten aller Bewerber aus dem Bundesgebiet gehört.“ Grund dafür ist, dass sich St. Ingbert im Gegensatz zu vielen anderen Städten schon lange mit dem Strukturwandeln beschäftigt und nicht nur ein tragfähiges Innenstadtkonzept vorgelegt hat, sondern dieses auch bereits umsetzt.
Nun müssen die Antragsteller auf die Regularien der zweiten Stufe warten, arbeiten jedoch intern bereits an den nächsten Schritten. Denn es ist nicht ausgeschlossen, dass die bereits zugesagten 243.000 € bei sinnvoller Projektbeschreibung und nun verfeinerter Kalkulation auch noch nach oben erweitert werden können. Markus Schmitt lobt die ausgezeichnete und engagierte Arbeit der Stadtverwaltung: „Nun haben wir die Chance, dass bereits gut umgesetzte Innenstadtprojekt und die Förderung der Fußgängerzone mit weiteren Elementen zu bestücken und durch die Co-Finanzierung auf breitere Füße zu stellen.“ Als wichtigsten Baustein sieht er hier die Konzepterstellung einer hochwertigen, angenehmen und ganzjährigen Beleuchtungsverbesserung in der Fußgängerzone und dem Umfeld.
Auch Oberbürgermeister Dr. Ulli Meyer begrüßt die tolle Nachricht: „Mit dem Innenstadtkonzept haben wir einen wichtigen und strategischen Grundstein zur Attraktivitätssteigerung der Innenstadt gelegt. Es handelt sich nicht nur um ein Konzept, sondern die enthaltenen Punkte werden aktiv umgesetzt. St. Ingbert macht sich mit Innovation fit für die Zukunft. Dafür danke ich allen Beteiligten.“
Der symbolische erste Spatenstich für das Kinderhaus Kleiststraße ist gesetzt. Das Kinderhaus soll voraussichtlich Ende 2022 bezugsfertig sein und der Integration von Kindern im Alter von 6 bis 13 Jahren dienen. Die Kosten betragen insgesamt voraussichtlich rund 1,3 Millionen Euro. Die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu den Teilprojekten Abbruch und Neubau wurde seitens des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport erteilt. Die Bezuschussung der Baumaßnahme soll aus dem Programm Investitionspakt Soziale Integration im Quartier erfolgen. Wird dem Antrag der Kreisstadt auf Festsetzung der förderfähigen Kosten zugestimmt, erhält die Maßnahme einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 90 Prozent seitens des Landes.
„Wir investieren mit den rund 1,3 Millionen Euro in ein wichtiges soziales Projekt für die Zukunft der Kinder unserer Stadt. Das Kinderhaus schafft als wirkungsvoller Ort der Integration mehr Chancengerechtigkeit. Es wird die Teilhabe und Integration der Kinder und ihrer Familie unabhängig von ihrem Einkommen, ihrer Herkunft und ihrer Religion ermöglichen“, sagte Oberbürgermeister Jörg Aumann.
„Das Projekt leistet einen wichtigen sozial-integrativen Beitrag zur Quartiersentwicklung. Darüber hinaus fügt sich der Neubau optimal in das Gefüge vor Ort ein und verbessert damit die baukulturelle Qualität vor Ort. Das Bauamt leistet eine tolle Arbeit“, sagte Bürgermeisterin Lisa Hensler.
„Wir schaffen mit diesem offenen Haus in Neunkirchen ein neues, dringend benötigtes Angebot der quartiersbezogenen Integration und des sozialen Zusammenhalts. Wir danken dem Innenministerium für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und die hohe Flexibilität bei unserem Antrag“, sagte Beigeordneter Thomas Hans, der als zuständiger Sozialdezernent mit dem Amt für soziale Dienste die inhaltliche Konzeption erstellt hat und das Projekt auf den Weg brachte.
Die Kleiststraße im Quartier Neunkirchen-Unterstadt ist der passende Standort für das Kinderhaus. Dort entsteht das neue Gebäude direkt neben dem KOMMunikationszentrum
und der Bachschule. Dieser Standort vereint mehrere Vorteile. Hier sind auf engstem Raum mehrere Institutionen verortet, die mit Kindern arbeiten: Grundschule, Krippe und zwei Kindergärten. Zudem verfügen Stadtteilmanagement im KOMM und Quartiermanagement in der Brückenstraße über Netzwerke zu Multiplikatoren und Eltern. Von dieser großen Reichweite in die Bevölkerung hinein, wird auch das Kinderhaus in der Zukunft profitieren.
Das Kinderhaus entsteht als zweigeschossiges rechteckiges Gebäude mit Flachdach. Es fügt sich somit harmonisch in die Gebäudestrukturen der rückwärtigen Turnhalle sowie des
direkt danebenliegenden KOMMzentrums ein. Insgesamt wird das neue Gebäude über rund 275 Quadratmeter Fläche verfügen. Der Massivbau erhält ein Wärmedämmverbundsystem, die Fassade wird in Teilen durch eine Holzverkleidung ergänzt.
Die Böden im Eingangsbereich, den Fluren, im Treppenhaus, den Technikräumen sowie in sämtlichen Sanitärräumen werden gefliest. Alle anderen Räumlichkeiten erhalten einen Belag aus Linoleum. Die Decken werden in nahezu allen Räumen als Akustik- bzw. Mineralfaser-Rasterdecken ausgeführt. Die WC-Anlagen werden mit weißer Keramik ausgestattet. Sämtliche Beleuchtungen in und am Gebäude werden als LED-Beleuchtung geplant.
Das Gebäude ist in zwei Nutzungseinheiten geteilt: Das Obergeschoss kann bei Bedarf auch separat genutzt werden. Das Gebäude ist barrierefrei, die beiden Geschosse sind sowohl durch eine Treppenanlage als auch durch einen behindertengerechten Aufzug verbunden und in jedem Geschoss ist eine behindertengerechte Toilette vorgesehen.
Betritt man das Gebäude, gelangt man in ein Treppenhaus mit dem behindertengerechten Aufzug. Im Anschluss werden über einen Flur die Aufenthalts- und Sanitärräume sowie das Büro des Kinderhauses erschlossen und bilden einen abgeschlossenen Bereich innerhalb des Gebäudes. Gleiches gilt für das Obergeschoss, wo sich ein Kreativraum mit angrenzender Terrasse (zum Garten hin) befindet. Weiterhin sind hier Sanitärräume, Technik- und Lagerraum untergebracht.
Das Kinderhaus entsteht auf dem Gelände des ehemaligen Hausmeistergebäudes der Schule, dem sogenannten JuKiKomm-Gebäude. Zunächst wurde geprüft, inwiefern das bestehende Gebäude genutzt werden könnte. Hierbei zeigte sich, dass das Gebäude hinsichtlich der benötigten Räumlichkeiten nicht ausreicht. Auch eine Erweiterung des bestehenden Gebäudes wäre mit Rücksichtnahme auf Barrierefreiheit aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll gewesen: Die Kosten wären im Verhältnis zu einem Neubau nicht geringer gewesen.
Das bestehende 46 Jahre alte Gebäude besaß eine veraltete Bausubstanz, es gab Feuchtigkeitsprobleme im Keller, eine veraltete Haustechnik und schlechte energetische Faktoren. Zudem bestand eine zu kleinteilige Raumaufteilung, die eine sehr umfangreiche Sanierung zur Folge hätte. Es kam nach fachlicher und wirtschaftlicher Prüfung daher nur ein Abriss des JuKiKomm mit einer Realisierung des Projekts durch einen Ersatzneubau in Frage. Der Neubau entsteht auf einer stadteigenen Fläche und die Infrastruktur der Bachschule (Turnhalle und Schulhof) oder des Kommunikationszentrums (großer Mehrzweckraum) kann mitgenutzt werden.
Bauminister Klaus Bouillon und Justizminister Peter Strobel besuchten am heutigen Freitag, 8. Oktober 2021, den Rohbau des neuen Eingangsbereichs der Justizvollzugsanstalt der Landeshauptstadt – eine Entscheidung für den Standort am Lerchesflur.
„Die Bestandsgebäude für die Pforte und die Verwaltung entsprechen nicht mehr dem heutigen Stand der Technik. Hier gibt es bspw. Mängel im Bereich des Brandschutzes und der technischen Ausstattung“, so Bauminister Klaus Bouillon. „Dies führt zu einer Generalsanierung, die im laufenden Betrieb nur unwirtschaftlich über einen Zeitraum von über sechs Jahren hätte durchgeführt werden können. Daher haben wir uns mit dem Justizministerium und den Verantwortlichen der JVA in einem Abstimmungsprozess für einen Neubau entschieden.“
Justizminister Peter Strobel: „Mit dem Neubau entsteht ein Gebäude, das einerseits nach seiner Fertigstellung die Sicherheitslage im Strafvollzug der Justizvollzugsanstalt Saarbrücken, gleichzeitig aber auch die Qualität des Strafvollzugs erheblich verbessern wird. Denn es entsteht hier nicht bloß eine neue Außenschleuse, sondern zugleich auch eine neue Besuchsabteilung, die neuen Standards und dem Anliegen eines modernen, dem Ziel der Resozialisierung verschriebenen Strafvollzugs gerecht werden wird. Bei der Planung des Neubaus war uns daher besonders wichtig, dass die Besuche der Gefangenen, nicht zuletzt, wenn sie unter Beteiligung von Kindern erfolgen, in einer kindgerechten Atmosphäre stattfinden können.“
Die Baumaßnahme geht auf einen Planungsauftrag aus dem Jahr 2016 zurück. Nach dem VOF-Verfahren (Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen) wurde die Arbeitsgemeinschaft Planungsgruppe Focht + Partner GmbH – AB Rende + Thewes mit der Planung des Gesamtprojekts beauftragt.
Die Projektbeteiligten haben sich aus organisatorischen und sicherheitstechnischen Gründen für die Umsetzung der Baumaßnahme in zwei Bauabschnitte entschieden.
Neubau Außenpforte
Investition: gerundet 8 Mio. Euro
Nutzungsfläche 548 m²
Netto-Raumfläche 1.189 m²
Bruttogrundfläche 1.577 m²
Bruttorauminhalt 6.631 m³
Das Pfortengebäude und der Besuchsbereich werden außerhalb des gesicherten Bereiches der JVA Saarbrücken in einem Neubau errichtet. Dadurch werden Störungen des Dienstbetriebs vermieden und die Sicherheit des Bestands auch während der Bauzeit gewährleistet.
Wesentlicher Bestandteil der Planung: räumliche Trennung der Verkehrsströme von Personal und Besuchenden sowie dem rollenden Verkehr.
Der 3-stöckige Neubau beherbergt eine Schleuse für Ein- und Ausfahrt von Lkw und Pkw, sowie in den Obergeschossen die Kontrolle der Besuchenden und die Besuchsabteilung.
Die Installation der notwendigen Infrastruktur für die Bediensteten runden den Neubau ab.
Das Gebäude wird in Massivbauweise gemäß dem heutigen Stand der Technik in Bezug auf Sicherheit, Brandschutz, Energieeinsparung, etc. errichtet. Deshalb ist das Gebäude mit einer Be- und Entlüftungsanlage sowie im Wachbereich mit einer Kühlanlage ausgestattet.
Die Fertigstellung des 1. Bauabschnitts ist für Sommer 2022 geplant. Nach der Fertigstellung schließt sich ein Probebetrieb von ca. drei Monaten an. Geplante Inbetriebnahme des Neubaus: Ende 2022.
Bis dahin wurden in den Neubau ca. 10 Mio. Euro investiert. Die Umsetzung der Baumaßnahme erfolgt überwiegend nach öffentlichen Ausschreibungen (87 Prozent) und Einzelvergaben an ortsansässige Firmen.
Sanierung Verwaltungsgebäude
Investition: gerundet 10 Mio. Euro
Nutzungsfläche 2.325 m²
Netto-Raumfläche 3308 m²
Bruttogrundfläche 4.048 m²
Bruttorauminhalt 13.767 m³
Nach Realisierung des Neubaus und Umzug der Besuchsabteilung und Pforte wird das Verwaltungsgebäude generalsaniert.
Mit freiwerdenden Flächen im Verwaltungsgebäude kann der Mehrbedarf für die Kammer, die Umkleiden und die Bürofläche abgedeckt werden. Zusätzlich wird das Verwaltungsgebäude energetisch ertüchtigt und die Haustechnik erneuert. Das Verwaltungsgebäude wird mit einer Photovoltaikanlage bestückt.
Historische Einordnung:
Aus handschriftlichen Aufzeichnungen, die während der Aushubarbeiten für den Neubau des Pforten- und Besuchsgebäude gefunden wurden, ist bekannt, dass bereits im Dezember 1904 die Baumaßnahme in der heutigen Liegenschaft „Saarbrücken, Lerchesflurweg“ für eine Straf- und Untersuchungsanstalt begonnen wurde.
Nach mühsamer Freimachung des Geländes von Bewuchs und Erdmassen konnte bereits 1905 das Wohnhaus für die Aufseherinnen bezogen werden. Es wurden dann neben den Gebäuden für die Aufseher und die Anstaltsleitung die Gebäude für ein „Weibergefängnis“ und eine „Männeranstalt“ in Angriff genommen. Nach den Aufzeichnungen waren maximal 186 Gefangene mit 10 Aufsehern mit der Durchführung der Baumaßnahmen betraut.
Der Ursprung der baulichen Anlage bestand aus dem Weibergefängnis, der Männeranstalt, zwei Aufseherwohnhäusern, einem Inspektorenwohnhaus sowie Torhäusern.
In den Aufzeichnungen wird ausdrücklich daraufhin gewiesen, dass „sämtliche Arbeiten in jedem Handwerk ausschließlich von Gefangenen hergestellt worden sind …“.
Bereits seit 1. Dezember 1907 ist die heutige JVA als damalige Straf- und Untersuchungsanstalt in Betrieb gegangen. Das Unterkunftsgebäude, also das „Weiberhaus“ wurde bis zu seinem Abriss über 100 Jahre für die Unterbringung von Gefangenen genutzt.
Die Straf- und Untersuchungsanstalt wurde als königliches Gefängnis abseits einer Wohnbebauung, also auf freiem Feld, gebaut. Alt-Saarbrücken hatte in dieser Zeit 2.800 Einwohnerinnen und Einwohner, die heutigen Saarbrücker Stadtteile St. Johann 24.000 Einwohnerinnen und Einwohner und Malstatt-Burbach 40.0000 Einwohnerinnen und Einwohner. Die Lebensverhältnisse wurden in der Chronik als außerordentlich teuer beschrieben, so erhielt ein Maurer 50 Pfennige und ein Zimmermann 48 Pfennige die Stunde bei Kosten von einem 4 Pfünder Laib Brot von 85 Pfennigen.