| Quelle/ Bild: Gnadenhof Eilweiler

 Im Jahr 2014 hat der Gnadenhof, mit behördlicher Genehmigung, mehrere Rehkitze zur Pflege und Aufzucht aufgenommen. Die „Bambis“ waren zuvor im Alter von wenigen Tagen bis ca. 3 Wochen, verlassen und teilweise verletzt, aufgefunden worden. In allen Fällen lag für die Wegnahme des Tieres auch eine Erlaubnis des zuständigen Jagdberechtigten vor.

Die einschlägigen Vorschriften erlauben, hilfsbedürftige Tiere sachgemäß aufzuziehen bzw. gesund zu pflegen. Heute ist die „Wildtierauffangstation Eppelborn“
hierfür zuständig. Die erste Zeit (1-4 Wochen) sind Kitz und Mutter getrennt. Die Mutterricke sucht ihr Kitz nur alle paar Stunden auf, um es zu versorgen, zu putzen und zu säugen. Anschließend laufen sie dann zu einem neuen Liegeplatz. Neben dem Mähwerk an Traktoren sind freilaufende Hunde in dieser Zeit eine Gefahr für Kitze. Zwei Tiere wiesen Bissverletzungen von Hunden auf, welche ärztlich versorgt werden mussten.

Auch werden Kitze dann oft von Menschenhand aufgenommen und zu einer Pflegestelle weggebracht, obwohl eigentlich keine Notwendigkeit dafür zu erkennen
war. Die Kitze wurden mit Ziegenmilch aus einer Flasche aufgepäppelt! Alle 2 Stunden, auch nachts, verlangten die „Bambis“ ihre Flasche. Später tranken sie ihre Milch auch aus einer Schale und begannen dann Müsli mit frischem Obst, sowie Knospen und Blätter von Bäumen zu fressen.
Wie die Schafe und Ziegen sind auch Rehe Wiederkäuer. Oft liefen sie gemeinsam mit den Schafen und Ziegen auf den eingezäunten Weideflächen.

Heute ist nur noch die „Stella“ auf dem Gnadenhof. Sie konnte nicht ausgewildert werden. Vor einigen Monaten war „Stella“ plötzlich nicht mehr auf dem Gnadenhof-Gelände zu finden. Auffällig war zuvor, dass ein junger Rehbock oft gegenüber am Zaun stand und offensichtlich um ihre Gunst buhlte. Aber schon einen Tag später war „Stella“ wieder am Zaun und rief ganz laut, um ins Gehege gelassen zu werden.
Offensichtlich hat sie das Leben auf dem Gnadenhof, dem in der Wildnis vorgezogen. Hier soll sie nun auch ungestört bis an ihr Lebensende bleiben dürfen, wobei die Lebenserwartung ca. 6-10 Jahre beträgt.